Wilhelm Busch
"EGV? Ja bitte, per Verwaltungsakt, aber ohne Milch und Zucker!"
nach dem Vorbild der im modernen Arbeitsleben gefürchteten "Zielvereinbarung" haben sich die Autoren von Hartz IV mit der Eingliederungsvereinbarung einen derartigen Hohn auf die bürgerliche Vertragsfreiheit ausgedacht, das dieses Konstrukt denn doch 2011 von der Verfassungsgerichtsbarkeit insoweit kassiert wurde, als die Weigerung, einen solche "Vertrag" zu unterzeichnen, nicht mehr sanktioniert werden darf. Unterschreibst nicht, wird die EGV als Verwaltungsakt erlassen. Da du diesem nicht zugestimmt hast, läßt sich einfacher dagegen vorgehen.
Bestimmte Verpflichtungen des jc
möglicher Fallstrick: Unbefristete Gültigkeit der EGV durch entsprechenden Textbaustein in Kombination mit Erpressung zum Abschluss
Bemühungen von {Leistungsberechtigtem} zur Eingliederung in Arbeit
{Leistungsberechtigte/r} verpflichtet sich, sowohl den Anforderungen, die aus dem Leben der Gesellschaft an ihn herankommen, als auch den Anforderungen, die aus seinem eigenen Leben und aus demjenigen seines persönlichen Umfeldes entspringen, umfänglich und in freier Weise zu begegnen.
Quelle: JobCenter Berlin-Mitte Sept. 2011