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Du gehst zum ersten Mal zum Jobcenter- Die Antragstellung

Du bist erwerbslos oder dein Lohn reicht zum Leben nicht. Du stellst einen Antrag beim Jobcenter um deine materielle Existenz zu sichern. Wir hoffen, dass unsere Tipps und Hinweise dir dabei helfen können. Jeder Mensch kann einen Antrag auf Hartz IV stellen, allerdings musst du diese Vorrausetzungen einlösen können.

  1. Antragsberechtigt sind alle Menschen von 15-64 Jahre mit Lebensmittelpunkt in Deutschland. Bei Minderjährigen werden die Eltern schriftlich von der Behörde in Kenntnis gesetzt
  2. Weitere Voraussetzung ist deine Erwerbsfähigkeit. Du bist erwerbsfähig für das Amt wenn du in der Lage bist 3 Stunden täglich einer Lohnarbeit nachzugehen.
  3. Du hast weder ein ausreichendes Einkommen noch Vermögen um deinen Lebensunterhalt zu bestreiten. Du musst nicht gar kein Geld besitzen. Geschützt ist folgendes Vermögen: 150? pro Lebensjahr des/der erwachsenen Antragsteller-in, aber mindesten 3100? ist dein allgemeines Schonvermögen. Dies gilt auch für alle Kinder, soweit das Guthaben auf ihren Namen eingetragen ist. Zusätzlich pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft 750? für Anschaffungen (z.B. Herd) haben. Riester Rente, Rürup Rente oder arbeitgeberfinanzierte Renten gelten nicht als Vermögen.

2. Die Antragsstellung und die mitzubringenden Unterlagen

Aufgabe des Antragsverfahrens ist die Feststellung der Bedürftigkeit. Um dann den Bedarf errechnen zu können, werden Daten über den Haushalt, Einkommen und Vermögen benötigt. Daten dürfen von der Behörde nur erhoben und verlangt werden, soweit sie für diese Klärung erforderlich sind. Daten müssen zuerst bei den Antragstellenden erhoben werden.

Für die Antragstellung verlangt das Amt eine Reihe Unterlagen um deine Bedürftigkeit zu überprüfen. Es ist freilich nicht notwendig bei Antragsstellung alle Unterlagen bereit zu halten. Gewiss wird das Amt dich/deine Familie auffordern eine lange Liste an Unterlagen einzureichen und den großen Hauptantrag auszufüllen, bevor das erste Geld ausgezahlt wird. Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird das Geld ab Antragsstellung ausgezahlt und zwar rückwirkend zum Monatsersten. Nie Originale im Amt abgeben, der/die Sachbearbeiter_in kann sich eine Kopie machen. Folgende Unterlagen solltest du dabei haben:

  • Mietvertrag plus Betriebskostenabrechnung ( es reicht, wenn die Behörde den Mietvertrag einsieht)
  • Kontoauszüge, diese nur mitbringen und vorzeigen
  • Meldebescheinigung und gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Nachweise über Einkommen wie Lohn, Kindergeld, Elterngeld, Unterhalt
  • Krankenversicherungsnachweis (Chipkarte)
  • Verdienst bzw. Einkommensnachweis bzw. Bilanz bei Selbstständigen von den letzten 3 Monaten
  • Sozialversicherungsausweis
  • KFZ Brief (wird der aktuelle Verkehrswert dem Vermögen zugerechnet)

3. Stationen im Amt

Du meldest dich im Eingangsbereich um einen Erstantrag zu stellen. Falls dir das Recht auf Antragsabgabe verweigert wird, verlange eine schriftliche Erklärung. Wenn diese verweigert wird, fertige ein kurzes Protokoll an, am besten einen Zeugen unterschreiben lassen mit dessen Adresse.

Du kannst dir die Antragsformulare aus dem Internet ziehen und in der Eingangszone den Antrag abgeben. Aber denk dran, lasse dir die Abgabe schriftlich bestätigen. Es gibt auch einen Briefkasten, allerdings verschwinden viele Unterlagen.

4. Du brauchst sofort Geld?, weil das Amt nicht überwiesen hat! Ein Grund für die verweigerte Bearbeitung deines Antrages können fehlende Unterlagen sein, die zur tatsächlich Bearbeitung benötigt werden. Hier musst du deiner Mitwirkungspflicht nach §§ 60-67 SGB I nachkommen.

Wenn allerdings Kleinigkeiten fehlen wie die tatsächliche Höhe der zu zahlenden Heizkosten kann das Jobcenter dir auch einen vorläufigen Bescheid erstellen

Es ist dir nicht zuzumuten einen Monat ohne Geld auszukommen. Mach deine akute Notlage geltend und weise diese mit einem aktuellen Kontoauszug nach. Du musst auf Zahlung eines Vorschusses bestehen. Am besten nimm dir eine Begleitung mit. Sollte dein Antrag auf Vorschuss keinen Erfolg haben, kannst du einen Eilantrag beim Sozialgericht stellen.

5. Was bedeutet beim Jobcenter die Erfüllung von Auflagen

Das Amt überzieht die Neuantragstellenden mit allerlei Schikanen und Verpflichtungen. Es ist wichtig darauf vorbereitet zu sein um allerlei Fallen zu umgehen. Überlege dir genau was du sagst. Lass die Angestellte/n erst mal reden. Überlege dir vor jeder Antwort was du sagst und was du von dir Preis gibst, nimm dir Zeit zur Antwort. Lass dich weder von Freundlichkeiten noch von Unverschämtheiten täuschen.

Das Jobcenter will zum Beispiel von dir wissen, als was du in der Vergangenheit gearbeitet hast. Das heißt alle Arbeiten die du schon einmal gemacht hast, sind potenzielle Arbeiten die du auch in Zukunft machen kannst. Das Verschweigen von ungeliebten Nebenjobs aus der Vergangenheit bringt die Angestellten nicht auf dumme Ideen. Stattdessen auf Jobs, Perspektiven hinweisen die man gerne machen möchte.

Zusammengefasst

  • Keine Telefonnummer und Emailadresse angeben, das ist freiwillig.
  • Jedes abgegebene Papier muss dir bestätigt werden (Stempel auf Kopie oder eine Abgabebestätigung)
  • Überlege vorab, lebst du in einer Bedarfsgemeinschaft (das vorhandene Vermögen und Einkommen Aller wird angerechnet. Alle stehen finanziell füreinander ein)
  • oder in einer WG (jede/r wirtschaftet für sich allein, jede/ hat einen eigenen Mietgeldanspruch). Alles was deine WG Mitbewohnerin betrifft, geht das JC nichts an.
  • Eine Eingliederungsvereinbarung wird gerne am allerersten Tag vorgelegt. Diese mit nach Hause nehmen und nicht sofort im Amt unterschreiben. Alles was du hier unterschreibst hat Vertragswirkung. (und ist nicht Teil des Antrages)
  • Ansonsten immer bei uns vorbeischauen
  • Vorsicht, wenn du unter 25 Jahren bist, es gelten Sonderregelungen.
 
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