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Tipps und Tricks für diesen und jene...

1.Empfangsbestätigung

Immer wieder hört man davon, oder erlebt es selbst, daß man einen Antrag (z.b. Weiterbewilligungsantrag) oder andere Unterlagen zwar bei der ARGE abgegeben hat, diese aber dort nicht mehr auffindbar sind. Was tun? Alle Unterlagen kopieren und auf die Kopie einen Stempel der Behörde mit Datum geben lassen.

2. Eingliederungsvereinbarung

Eine Eingliederungsvereinbarung bekommt man mittlerweile sofort bei Antragstellung vorgelegt. Sie ist ein Vertrag, der die Pflichten und Rechte des Betroffenen und der Behörde festlegt. Brisant ist, dass das Jobcenter bei Verstoß gegen die Eingliederungsvereinbarung die Leistungen kürzen kann. Zudem werden darin oft Maßnahmen geregelt, die zu Ungunsten des Betroffenen sind (Ein-Euro-Jobs,...). Man muss die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben. Auch wenn der Sachbearbeiter zur Unterschrift drängt, sollte man die Vereinbarung mit nach Hause nehmen und zu einer Beratungsstelle gehen. Wenn man nicht unterschreibt, wird die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zugestellt. Das ist nicht schlimm. Im Gegenteil, dann kann man Widerspruch einlegen. Wenn man gegen Inhalte einer Eingliederungsvereinbarung verstößt, die per Verwaltungsakt zugestellt wurde, darf das Arbeitsamt die Leistungen nicht kürzen.

3. Widerspruch!

Wenn eine Entscheidung des Jobcenters unrichtig ist(zu wenig Geld, Verweigerung einer Umzugsgenehmigung usw.), kannst du Rechtsmittel einlegen. Vorher solltest du noch versuchen, ob auf dem Verhandlungsweg (Gespräch mit dem Sachbearbeiter in der Leistungsabteilung, der Teamleiterung oder der Beschwerdestelle)eine Lösung zu erreichen ist. Aber Vorsicht: Nicht hinhalten lassen! Lieber zeitnah Rechtsmittel("Eilige Klage" vor Gericht)einlegen. Im Fall einer erfolgreichen Verhandlung kann ein Widerspruch auch zurückgenommen werden. Widersprüche sind immer an Fristen gebunden. Die Frist steht auf dem Bescheid.

4. Betrifft: Ämtergänge

Besuche im Amt sollten, wenn möglich mit Begleitung erfolgen. Die Begleitung zum Amt ist wichtig, um das Verhalten des Sachbearbeiters zu verändern und im Zweifelsfall Rechtsbrüche oder beleidigendes Verhalten zu bezeugen. Es hat sich gezeigt, dass sich mit einer Begleitung der Umgang der Behörde schnell ändert. Um begleiten zu können, muss man nicht das ganze Sozialgesetzbuch kennen, sondern die wichtigsten Regeln des Begleitens.

5. Recht auf Wohnen auch für Arme- Wir ziehen nicht um!

Immer öfter kommt es vor, dass Menschen vom Jobcenter aufgefordert werden ihre Miete zu senken. Das Jobcenter sagt in diesem Schreiben, du hättest die Mietobergrenze der Stadt Berlin überschritten. Die Mietkostensenkungsaufforderung der Behörde verlangt von dir, dass du dir innerhalb von 6 Monaten eine billigere Wohnung suchen sollst. Oder mit dem Vermieter verhandeln ob er die Miete absenkt. Findest du keine Wohnung und der Vermieter besteht auf die alte Miethöhe, dann wird nach diesen 6 Monaten, das Geld für die Miete gekürzt.Die Mietobergrenzen für die Stadt Berlin sind in der Wohnaufwendungsverordnung, kurz WAV, zu finden.

Wohnaufwendungsverordnubg: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/rv/wav.html

Die Angst vor dem Verlust der Wohnung und der gewohnten Umgebung macht viele Menschen in einer solchen Situation sehr unsicher im Umgang mit dem Mitarbeitern der Jobcenter und bei der Durchsetzung eigener Ansprüche und Bedürfnisse.

4. Wir ziehen nicht um

Wir raten euch eine Beratungsstelle aufzusuchen um abzuklären, was unternommen werden kann.

Vor einer Wohnungssuche solltest du die Kosten hierfür (Porto, Fahrgeld, Telefonate, Anzeigen schalten, Zeitungen) beim Jobcenter beantragen. Vor einem Umzug, die Kosten hierfür (Umzugswagen, Kartons, Renovierung etc.) beantragen.


Laut einer Studie des Bundesbauministerium gibt es keinen billigen und einfachen Wohnraum in den Großstädten. In Berlin gilt seit 2011 ein neuer Mietspiegel, aber die Mietobergrenze für Hartz IV Berechtigte wird immer noch mit unrealistischen Mietpauschalen gedeckelt. Seit 2005 hat es in Berlin einen verstärkten Wegzug von Alg II/ SGB XII-Berechtigten nach Marzahn, ins Falkensteiner Feld, nach Spandau und nach Alt-Mariendorf gegeben. Dort sind noch relativ preiswerte Wohnungen zu finden. Damit setzt sich die Ghettobildung an den Stadträndern fort und die Vertreibung aus den Innenstadtbezirken fort.

Das Mittel der Wahl um den Druck rauszunehmen so denken wir, wäre ein Aussetzen (Moratorium) der Umzugsaufforderungen. Weiter hilfreich wäre auch eine Mietobergrenze bei Neuvermietungen. Aber auch das reicht nicht um den fehlenden Wohnungsbestand zu beheben. Und damit ist noch nicht Obdachlosen die Chance auf eine eigene Wohnung zugesichert.Und Wohnungen die auf die Bedürfnisse älterer Menschen zugeschnitten sind gehen ganz unter.

 
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