Diff of AntragH4.
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 !!! Ich muß HARTZ IV beantragen
 
 
+!Vorweg:
+Dein Antrag gilt jeweils rückwirkend bis zum Monatsanfang. Wenn das Monatsende nicht direkt bevorsteht, hast Du also ein wenig Zeit, Dich auf den ersten Besuch beim Amt vorzubereiten.
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 Das allererste Betreten des !JobCenters löst eine bürokratische Lawine aus, und zwar ohne Verzögerung. Es ist inzwischen häufig so, (Stand Jan. 2012), dass man zur Tür reingeht, um sich schnell ein paar Antragsformulare abzuholen, und nach mehreren Stunden völlig gerädert das Gebäude verlässt, mit der juristisch verbindlichen Verpflichtung (bis zur Anfechtung), schon ab morgen eine "Neukundenmassnahme" zu besuchen.
 
 Dieser ganze Ablauf ist bundeseinheitlich durchgeplant, mit dem Ziel, noch vor Prüfung der Hilfsbedürftigkeit, erst recht vor jeder Zahlung, eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) abzuschliessen, oder aber den "Kunden" gleich komplett abzuschrecken oder abzuwehren.
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 Diese "Neukundenprozesse" finden teilweise schon seit längerem statt, doch da die Beratungen sich häufig allein oder vorwiegend an der Rechtslage orientieren, im Gegensatz zu den !JobCentern, liegen uns keine Auswertungen zum bestmöglichen konkreten Umgang mit "Neukundenprozessen" vor.
 
+!Wir können daher nur die Bereiche auflisten, über die man ein wenig Bescheid wissen sollte, bevor man losgeht.
 
-Es besteht Leistungsanspruch für den Monat, in dem die Anmeldung erfolgte. Nicht verschleppen, aber auf jeden Fall vor Monatsende!
+[Hier|Neukundenprozeß] beschreiben wir den Ablauf des ersten Tages auf dem Amt, wie er geplant und vorgesehen ist.
 
-''"Mit Betreten der Arge verlassen Sie den Boden des Grundgesetzes."''[²|http://www.dielinke-in-pirna.de/Arge.htm#EGV]
+[Hier|NP verändert] beschreiben wir Abläufe, die von den betroffenen Erwerbslosen kreativ verändert wurden.
 
+[Hier|Antrag] geht es um den umfangreichen Zettelkram namens "Antrag auf Leistungen nach dem SGB II"
 
-<!-- Spätestens ab hier würde ich den Rest auf weitere fortführende Seiten verteilen. Linkliste: Was ich schon vor dem ersten Besuch wissen muss. Beistand, EGV, wie läuft die erste Kontaktaufnahme ab, was ist ein Profiling, welche Profile gibt es (dann kann man das gewünschte gezielt anpeilen), Strategien, Antrag. Hab leider vergessen, wie man weitere Seiten hinzufügt! Übrigens: Das von Dir gefundene pdf der BA zum Neukundenprozess war heute aus dem Internet verschwunden! Bin in die Computeria gerast und habe es an Emails rangehängt und an ein paar Leute verschickt. Ohne verseuchten Stick zu benutzen, keine Sorge. Noch Ideen, an wen ich das Ding schicken soll? Adresse dafür: terminierte.Auftragsabgabe(at)googlemail.com -->
+[Hier|Bedarfsgemeinschaft] geht es um die Bedarfsgemeinschaft, das heißt, jeder, der mit anderen Menschen zusammenlebt, sollte sich mit diesem Thema befassen.
 
-Du hast das Recht, dich von einer Person Deines Vertrauens als [Beistand|H4Beistand] begleiten zu lassen und es ist anzuraten, davon Gebrauch zu machen, wenn auch nicht bei jedem einzelnen Termin.
+[Hier|Schonvermögen] geht es um das Schonvermögen, welches nicht aufgebraucht werden muß, bevor man Leistungen bezieht.
 
-<!--Es gibt Beispielsweise offenbar keine Sicherheit mehr, dass man beim Erstkontakt mit einem gültigen Personal reingeht und ohne weiter belästigt zu werden nach ca. 1,5 Stunden mit dem Packen Antragformule wieder auf der Straße steht.-->
+[Hier|Profiling] gibt es Informationen zum Profiling und zu den verschiedenen Profilen.
 
-* Antrag schriftlich, per Fax (Sendebestätigung)
-* Erstbesuch, Abholen der Antragsunterlagen geht auch nicht mehr ohne Begleitung
-! Achtung erste Klippen:
-* Terminierte Antragsabgabe
-* Neukunden-Maßnahmen
+[Hier|EGV] wird die Eingliederungsvereinbarung besprochen.
 
-!!Der Antrag
-# Unterlagen
-# Was muss nicht offengelegt werden
-# Eingliederungsveinbarung (EGV)
-Komplikationen:
-# [Bedarfsgemeinschaft]
-# AufstockerIn
+[Hier|H4Beistand] erfährst Du, wie ein Beistand Dir helfen kann, Dich beim !JobCenter durchzusetzen.
 
-!Unterlagen
-Mietvertrag, Kontoauszüge (Schwärzungen)
-Lebenslauf
 
-!!Die [Eingliederungsvereinbarung]
 
-Um die EGV als solche wirst du möglicherweise nur mit Hilfe eines Gerichtes herum kommen, aber die Frage sei erlaubt: "Muss das sein?". Nach den Buchstaben des Gesetzes "soll" das JobCenter EGV abschließen, könnte aber auch darauf verzichten. [H4Ermessen]
 
-!Als Vertrag ./. als Verwaltungsakt?
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+<!--Es besteht Leistungsanspruch für den Monat, in dem die Anmeldung erfolgte. Nicht verschleppen, aber auf jeden Fall vor Monatsende -->
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+<!--Du hast das Recht, dich von einer Person Deines Vertrauens als [Beistand|H4Beistand] begleiten zu lassen und es ist anzuraten, davon Gebrauch zu machen, wenn auch nicht bei jedem einzelnen Termin.-->
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+<!--Es gibt Beispielsweise offenbar keine Sicherheit mehr, dass man beim Erstkontakt mit einem gültigen Personal reingeht und ohne weiter belästigt zu werden nach ca. 1,5 Stunden mit dem Packen Antragformule wieder auf der Straße steht.-->
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+<!-- Antrag schriftlich, per Fax(Sendebestätigung)-->
+<!--* Erstbesuch, Abholen der Antragsunterlagen geht auch nicht mehr ohne Begleitung! Achtung erste Klippen:* Terminierte Antragsabgabe* Neukunden-Maßnahmen!!Der Antrag# Unterlagen# Was muss nicht offengelegt werden# Eingliederungsveinbarung (EGV)Komplikationen:# [Bedarfsgemeinschaft]# AufstockerIn!Unterlagen
+Mietvertrag, Kontoauszüge (Schwärzungen)Lebenslauf!!Die [Eingliederungsvereinbarung]Um die EGV als solche wirst du möglicherweise nur mit Hilfe eines Gerichtes herum kommen, aber die Frage sei erlaubt: "Muss das sein?". Nach den Buchstaben des Gesetzes "soll" das JobCenter EGV abschließen, könnte aber auch darauf verzichten[H4Ermessen]!Als Vertrag ./. als Verwaltungsakt?-->
 
 <!--* "Die Leiste" - Der harte Kern der Hartz-Schröder-Gruppe-->
 
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 !Quellen und Weiterführendes
 # BASTA::ErstAntrag
 # http://www.ak-sozialpolitik.de/doku/05_soziales/sgb_ii/alg_ii_abisz.htm
-# Aktuelle [Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II|http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html]<!-- Habe Harald Thome das pdf gemailt. Falls er es hochlädt, können wir einen noch direkteren Link machen. Es fragt sich aber, ob die Zielgruppe dieser Seite da was rauslesen kann. evtl. auf eine Themenseite Neukundenprozess, wo genau das erklärt ist.-->
+# Aktuelle [Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II|http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html]
 # Handbuch Neukundenprozess http://www.harald-thome.de/media/files/Handbuch-Neukundenpro-ess-01.03.2010.pdf
 # [Hier haben sie das bei einem Juristen versucht...|http://hartz.info/index.php?topic=42094.0]
 #Thread [Erst EGV - dann Geld - Ist das rechtens?|http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/67396-erst-egv-geld-rechtens.html] auf http://www.elo-forum.org/
 #[Hier diskutiert chefduzen das Thema|http://www.chefduzen.de/index.php?topic=24928.0]
+# http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-den-antrag-auf-hartz-iv-900613.php
+# http://hartz.info/index.php?topic=43.0
+# Hier gibts eine Broschüre zum Thema zu bestellen: http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/arbeitslosengeld-1/415-ratgeber-erste-hilfe-fuer-arbeitslos-werdende.html