Diff of Mitwirkungspflicht.
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-|<div class="epilog">„Wenn man von den Leuten Pflichten fordert und ihnen keine Rechte zugestehen will, muß man sie gut bezahlen.“
+|<div class="epilog">Wenn man von den Leuten Pflichten fordert und ihnen keine Rechte zugestehen will, muß man sie gut bezahlen.
 Johann Wolfgang von Goethe
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 !!!Mitwirkungspflicht
 
-Die Mitwirkungspflicht ist in §§ 60-67 SGB I geregelt bzw. dereguliert. Außerdem gibt es in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern weitere Mitwirkungspflichten.
+Die Mitwirkungspflicht ist in den §§ 60-67 SGB I geregelt bzw. dereguliert. Außerdem gibt es in den verschiedenen Sozialgesetzbüchern weitere Mitwirkungspflichten.
 
-"Dereguliert" (ent-regelt) desahlb, weil die Pflichten und deren Grenzen derart schwammig definiert sind, daß die Aufforderung zur Mitwirkung, und die Drohung, daß anderenfalls die Zahlungen eingestellt werden, im !JobCenter zum Alltag gehören.
+"Dereguliert" (ent-regelt) deshalb, weil die Pflichten und deren Grenzen derart schwammig definiert sind, daß die Aufforderung zur Mitwirkung, und die Drohung, daß anderenfalls die Zahlungen eingestellt werden, im !JobCenter zum Alltag gehören.
 Auch die geringfügigsten Angelegenheiten werden so zur Staatsaffäre gemacht und führen zu einem tiefgreifenden existenziellen Interessenkonflikt zwischen Erwerbslosen einerseits und dem !JobCenter und seinen Mitarbeitern andererseits.
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 Welche Anlässe gravierend genug sind, um dies (zumindest scheinbar) zu rechtfertigen, dazu schweigt sich der Gesetzgeber aus.
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 Sowieso stellt sich die Frage, was ein Mensch verbrochen haben muß, daß es gerechtfertigt erscheint, ihn der Obdachlosigkeit und dem Verhungern preiszugeben, und welches Versäumnis denn so wichtig sein kann, daß man sogar das Sozialstaatsgebot, die Rechtsstaatlichkeit und die Menschenrechte beschädigt, um es abzustrafen, ohne Gerichtsurteil.
 
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-Gemessen daran hätte der Gesetzgeber sich da ruhig eitwas mehr Gedanken machen und etwas mehr präzisieren können.
+Gemessen daran hätte der Gesetzgeber sich da ruhig etwas mehr Gedanken machen und etwas mehr präzisieren können.
 Wenn man schon derart kraß gegen die Verfassung und die Grundwerte verstößt, die eine Gesellschaft eigentlich zusammenhalten sollen.
+|<!-- ... dieser Satz geht nicht zuende -->
 
 Konkret hat diese Gesetzeslage zur Folge, daß Erwerbslose fortlaufend großen Aufwand betreiben müssen, um ihre Bereitschaft zur Mitwirkung dauernd unter Beweis zu stellen und Unterstellungen mangelnder Mitwirkung zurückzuweisen, und wo dies nicht gelingt, kann das !JobCenter die Leistungen tatsächlich einstellen.