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AnfrageBürgerarbeit
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!!!Kleine Anfrage zur Bürgerarbeit in Neukölln !Wie viele Bürgerarbeitsstellen werden in welchen konkreten zusätzlichen Arbeitsbereichen und bei welchen "Arbeitgebern" (z.B. Trägern) angeboten? Nach Auskunft der Geschäftsleitung hat das !JobCenter Berlin Neukölln grundsätzlich den Zuschlag für 1000 Bürgerarbeitsplätze erhalten. Eine endgültige Mittelung zur Anzahl der Bürgerarbeitsstellen im Bezirk kann seitens der Geschäftsleitung des !JobCenters Neukölln jedoch nicht erfolgen. Eine Finanzbeteiligung durch das Land ist für Beschäftigungen mit anspruchsvollen Arbeitsinhalten angekündigt. Inwieweit dieses Kriterium durch das Land Berlin jeweils als erfüllt angesehen wird ist bisher nicht bekannt. Folgende Beschäftigungsfelder sind nach Auskunft der Geschäftsleitung des !JobCenters Neukölln vorgehsehen: Wohnumfeldverbesserung, Sicherheit- und Sauberkeit im Quartier, Hilfen im Bereich der Grünanlagen und Kirchhöfe, praktische und pädagogische Hilfen in Kindertagesstätten, Sportstätten, Jugendclubs und Jugendeinrichtungen, Schulhelfer, hauswirtschaftliche Helfer, praktische Helfer im Bereich Gesundheit und Senioren, Mobilitätshelfer, Helfer in Verwaltung und Büro, Zuarbeiten zu Ordnungsdienten. Zum heutigen Tag sind zwei Arbeitsplätze (Hausdienste, Hilfe bei Veranstaltungsorganisation, aufsuchende Hilfen) durch Zuwendungsbescheid vom 11.3.2011 im Haus des älteren Bürgers gGmbH realisiert. Diese Plätze wurden vom Träger ohne Kofinanzierung umgesetzt. Ab 1.6.11 besteht die Möglichkeit der Kofinanzierung von Bürgerarbeitsplätzen durch das Land Berlin. Durch Zuwendungsbescheide vom 23.05.11 werden beim Träger "Kleiner Fratz e.V." folgende Arbeitsplätze ab Mitte Juni 2011 angeboten: * 2 Plätze Haus der Gesundheit (Gesunde Ernährung im Familiencafe) * 1 Platz Kita Treptower Straße (Kinderbetreuung) * 1 Platz Haus der Familie (Familienbegegnungsstäte) Handarbeit/Nähkurs * 2 Plätze Haus der Familie (Familienbegegnungsstäte) Küchenkräfte * 1 Platz Haus der Familie (Familienbegegnungsstätte) Bewegung und Sport Über weitere Anträge wurde noch nicht entschieden. Aktuell liegen dem Jobcenter insgesamt 110 Anträge mit insgesamt 1267 Plätzen vor. !Wer wird mit dem Coaching beauftragt (in der Aktivierungs- und in der Beschäftigungsphase) und wie viele Stellen sind dafür vorgesehen? Wie die Geschäftsleitung des !JobCenters Neukölln mitteilt, ist für das vorgegebene Coaching während der Beschäftigungsphase der jeweilige Träger verantwortlich. Ein Coaching während der Aktivierungsphase war nicht vorgesehen, da die Zielgruppe durch das Jobcenter während der 6-monatigen Aktivierungsphase mit fallbezogenen Maßnahmebündeln betreut wurde. !Welche Maßnahmen wird das Bezirksamt ergreifen, damit die Prinzipien des öffentlichen Interesses und der Zusätzlichkeit bei der Umsetzung der Bügerarbeit gewahrt werden? Das Projekt "Bürgerarbeit" wird in enger Zusammenarbeit zwischen dem !JobCenter Neukölln und dem Bezirksamt Neukölln umgesetzt. Es liegt im starken öffentlichen Interesse des Bezirkes das weitere Zusammenleben der Menschen im Bezirk zu gestalten. Hier soll insbesondere im Rahmen des Quartiersmanagements ausgebaut und unterstützt werden. Die Akteure Eltern, Schüler, Lehrer, Erzieher, um hier nur einige der Wichtigsten zu nennen, sollen dabei eng verzahnt im Rahmen des Quatiersmanagements bei ihren Aktivitäten unterstützt werden. Es bestand seit Beginn des Projektes "Bürgerarbeit für Neukölln" ein sehr enger und regelmäßiger Kontakt zwischen den zuständigen Mitarbeitern des !JobCenters Neukölln und dem Bezirksamt Neukölln. Verschiedene Träger wurden bereits beider Antragstellung durch Befürwortungsschreiben des Bezirksamtes unterstützt. Der zuständige Mitarbeiter aus dem Bezirksamt Neukölln prüft derzeit, ob alle dem Bezirksamt Neukölln vorgelegten Projekte auch im !JobCenter Berlin Neukölln eingereicht wurden. !Zu welchen finanziellen Konditionen soll die Bürgerarbeit geleistet werden (Brutto/Netto; "Aufstocker", Wohngeld?) Din Beschäftigungsverhältnis bei 30 Stunden wöchentlich wird mit monatlich 1080,00 Euro gefördert. Dabei ist mindestens ein Bruttoarbeitsentgelt von 900 Euro zu zahlen. Durch eine Kofinanzierung des Landes Berlin wird das Bruttoarbeitsentgelt auf 1300,000 Euro monatlich aufgestockt. Alternativ kommt eine Wochenarbeitszeit von 20 Stunden mit einem Zuschuss Betrag in Höhe von 720,00 Euro monatlich und einem Bruttoarbeitsentgelt von 600,00 Euro in Betracht. Hinsichtlich einer Aufstockung bei einer Wochenarbeitszeit von 20 Stunden gibt es keine Aussage durch das Land Berlin. Wenn das Einkommen den Bedarf übersteigt, hat der Kunde die Möglichkeit Wohngeld zu beantragen. In Fällen, in denen das Einkommen nicht ausreicht um den Bedarf zu decken (i.d.R. Mehrpersonenhaushalte) werden aufstockende Leistungen nach dem SGB II gezahlt. ''Michael Büge'' Bezirksstadtrat
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