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AntragH4
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-- [how 2 hartz 4|h2h4] -- |<div class="epilog"> ''"Mit Betreten der Arge verlassen Sie den Boden des Grundgesetzes."'' [Die Linke Pirna|http://www.dielinke-in-pirna.de/Arge.htm#EGV] |</div> ---- Geld ist alle alle... !!! Ich muß HARTZ IV beantragen !Vorweg: Dein Antrag gilt jeweils rückwirkend bis zum Monatsanfang. Wenn das Monatsende nicht direkt bevorsteht, hast Du also ein wenig Zeit, Dich auf den ersten Besuch beim Amt vorzubereiten. Das allererste Betreten des !JobCenters löst eine bürokratische Lawine aus, und zwar ohne Verzögerung. Es ist inzwischen häufig so, (Stand Jan. 2012), dass man zur Tür reingeht, um sich schnell ein paar Antragsformulare abzuholen, und nach mehreren Stunden völlig gerädert das Gebäude verlässt, mit der juristisch verbindlichen Verpflichtung (bis zur Anfechtung), schon ab morgen eine "Neukundenmassnahme" zu besuchen. Dieser ganze Ablauf ist bundeseinheitlich durchgeplant, mit dem Ziel, noch vor Prüfung der Hilfsbedürftigkeit, erst recht vor jeder Zahlung, eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) abzuschliessen, oder aber den "Kunden" gleich komplett abzuschrecken oder abzuwehren. Durch die Unterschrift unter diese EGV verändert sich die Rechtslage gravierend zu Lasten des Erwerbslosen. Der Grund hierfür liegt in der "Rechtsfolgenbelehrung", die Grundlage für Sanktionen ist. Darin sehen wir einen erheblichen wirtschaftlichen Nachteil für Erwerbslose, warum sollte man die EGV also einfach so ungeprüft auf Zuruf unterschreiben. Vielfach wird in letzter Zeit berichtet, dass Erwerbslosen in dieser Situation gedroht wird, dass es ''überhaupt'' keine Leistungen gibt, wenn sie die EGV nicht unterschreiben, und die Hinweise verdichten sich, dass dies tatsächlich strukturell so vorgesehen und in die Abläufe im sog. "Neukundenprozess" eingebaut ist. Dass dies nicht rechtmäßig ist, scheint die !JobCenter nicht wirklich aufzuhalten. Um sich hier, so gut es geht, vor Abläufen zu schützen, die einen überwältigen und einem die Kontrolle entziehen, ist es wichtig, sich ''vor dem allerersten Betreten'' des Gebäudes vorzubereiten und zu informieren. Diese "Neukundenprozesse" finden teilweise schon seit längerem statt, doch da die Beratungen sich häufig allein oder vorwiegend an der Rechtslage orientieren, im Gegensatz zu den !JobCentern, liegen uns keine Auswertungen zum bestmöglichen konkreten Umgang mit "Neukundenprozessen" vor. !Wir können daher nur die Bereiche auflisten, über die man ein wenig Bescheid wissen sollte, bevor man losgeht. [Hier|Neukundenprozeß] beschreiben wir den Ablauf des ersten Tages auf dem Amt, wie er geplant und vorgesehen ist. [Hier|NP verändert] beschreiben wir Abläufe, die von den betroffenen Erwerbslosen kreativ verändert wurden. [Hier|Antrag] geht es um den umfangreichen Zettelkram namens "Antrag auf Leistungen nach dem SGB II" [Hier|Bedarfsgemeinschaft] geht es um die Bedarfsgemeinschaft, das heißt, jeder, der mit anderen Menschen zusammenlebt, sollte sich mit diesem Thema befassen. [Hier|Schonvermögen] geht es um das Schonvermögen, welches nicht aufgebraucht werden muß, bevor man Leistungen bezieht. [Hier|Profiling] gibt es Informationen zum Profiling und zu den verschiedenen Profilen. [Hier|EGV] wird die Eingliederungsvereinbarung besprochen. [Hier|H4Beistand] erfährst Du, wie ein Beistand Dir helfen kann, Dich beim !JobCenter durchzusetzen. <!--Es besteht Leistungsanspruch für den Monat, in dem die Anmeldung erfolgte. Nicht verschleppen, aber auf jeden Fall vor Monatsende --> <!--Du hast das Recht, dich von einer Person Deines Vertrauens als [Beistand|H4Beistand] begleiten zu lassen und es ist anzuraten, davon Gebrauch zu machen, wenn auch nicht bei jedem einzelnen Termin.--> <!--Es gibt Beispielsweise offenbar keine Sicherheit mehr, dass man beim Erstkontakt mit einem gültigen Personal reingeht und ohne weiter belästigt zu werden nach ca. 1,5 Stunden mit dem Packen Antragformule wieder auf der Straße steht.--> <!-- Antrag schriftlich, per Fax(Sendebestätigung)--> <!--* Erstbesuch, Abholen der Antragsunterlagen geht auch nicht mehr ohne Begleitung! Achtung erste Klippen:* Terminierte Antragsabgabe* Neukunden-Maßnahmen!!Der Antrag# Unterlagen# Was muss nicht offengelegt werden# Eingliederungsveinbarung (EGV)Komplikationen:# [Bedarfsgemeinschaft]# AufstockerIn!Unterlagen Mietvertrag, Kontoauszüge (Schwärzungen)Lebenslauf!!Die [Eingliederungsvereinbarung]Um die EGV als solche wirst du möglicherweise nur mit Hilfe eines Gerichtes herum kommen, aber die Frage sei erlaubt: "Muss das sein?". Nach den Buchstaben des Gesetzes "soll" das JobCenter EGV abschließen, könnte aber auch darauf verzichten[H4Ermessen]!Als Vertrag ./. als Verwaltungsakt?--> <!--* "Die Leiste" - Der harte Kern der Hartz-Schröder-Gruppe--> ---- !Quellen und Weiterführendes # BASTA::ErstAntrag # http://www.ak-sozialpolitik.de/doku/05_soziales/sgb_ii/alg_ii_abisz.htm # Aktuelle [Dienstanweisungen der Bundesagentur zum SGB II|http://www.harald-thome.de/sgb-ii---hinweise.html] # Handbuch Neukundenprozess http://www.harald-thome.de/media/files/Handbuch-Neukundenpro-ess-01.03.2010.pdf # [Hier haben sie das bei einem Juristen versucht...|http://hartz.info/index.php?topic=42094.0] #Thread [Erst EGV - dann Geld - Ist das rechtens?|http://www.elo-forum.org/eingliederungsvereinbarung/67396-erst-egv-geld-rechtens.html] auf http://www.elo-forum.org/ #[Hier diskutiert chefduzen das Thema|http://www.chefduzen.de/index.php?topic=24928.0] # http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-den-antrag-auf-hartz-iv-900613.php # http://hartz.info/index.php?topic=43.0 # Hier gibts eine Broschüre zum Thema zu bestellen: http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/arbeitslosengeld-1/415-ratgeber-erste-hilfe-fuer-arbeitslos-werdende.html
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