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"Allein machen sie dich ein."

- Ton, Steine, Scherben

Lass dich bei JobCenter-Terminen begleiten und begleite Andere

Es empfiehlt sich generell, begleitet zum JobCenter zu gehen. Wenn Du im laufenden Bezug etwa wegen eines eigenen, einfach strukturierten Anliegens das JobCenter aufsuchst, ist das auch sicher einmal entbehrlich und die Strapazierfähigkeit Deines Unterstützer-Umfelds oder lokaler Erwerbslosen-Organisationen mag ebenfalls ein zu berücksichtigender Faktor sein, aber es spricht einiges dafür, im Regelfall nicht alleine ins JobCenter zu gehen:

  1. Unter Zeugen lassen viele Mitarbeiter die ganz durchsichtigen Rechtsverstöße eventuell von vorne herein stecken und werden damit sanft auf eine gewisse Korrektheit getrimmt.
  2. Dem JobCenter bleibt nicht viel anderes übrig, als sich ans solidarische Begleiten zu gewöhnen
  3. mit der so erzeugten Normalität senkt ihr auch für defensivere Leistungsberechtigte die Hürde, mit Beistand ins Amt zu kommen.

Vorbereitung

Grundsätzlich bedarf eine Begleitung keiner besonderen Vorbereitung. Die begleitende Person sollte sich ihrer passiven Funktion bewußt sein und entsprechend nur dann eingreifen, wenn es der Begleiteten ganz sicher dienlich ist. Eine kurze Klärung (Vor Ort, im Wartebereich wird dafür in der Regel genug Zeit sein) der wichtigsten Punkte,

  1. worum geht es?
  2. wie geht es der Begleiteten mit dem Termin?
  3. wo liegen die Schwierigkeiten?
  4. worauf sollte die Begleitung besonders achten?
  5. wann (und wie) kann sie unterstützend eingreifen?
  6. Was ist das konkrete Ziel?

... ist natürlich auf jeden Falll ratsam.

Beim Termin

Ohne jegliches Aufheben, Fragen etc. zu zweit eintreten, Begleitung vorstellen. Der Beistand ist nicht verpflichtet, seinen Namen zu nennen.

Klippe #1 Begleitung wird zurückgewiesen
Es kann vorkommen, dass Sachbearbeiter unter fadenscheinigen Vorwänden versuchen, die Begleitung zu verhindern.
Hier ist nun ein wenn auch höflicher, aber gern schon recht spitz formulierer Einspruch der Begleitung am Platze, wie etwa:
"Sie möchten jetzt nicht wirklich, dass wir am frühen Morgen Ihren Vorgesetzten zuziehen, um Ihnen den Inhalt des §13(4) SGB X auseinanderzusetzen?"
Läßt sich die Ablehnung des Beistands damit nicht ausräumen, kann der Termin schadlos abgebrochen werden.
Klippe #2 Unzulässige Unterstellungen
Es kann auch vorkommen, daß sofort eine Bedarfsgemeinschaft oder eine unzulässige Rechtsberatung unterstellt wird, und indiskrete Fragen nach dem persönlichen Verhältnis zwischen Betroffener und Begleitung gestellt werden. Diese müssen nicht beantwortet werden, sondern können unter wiederholtem Verweis auf die Beistandschaft zurückgewiesen werden.
Ansonsten, ACHTUNG, Begleitperson
Zurückhalten, denn was die Begleitung äußert, gilt als Einlassung der Begleiteten und entsprechend kann gegen Sie verwendet werden.

Wenn man sehr offensiv vorgehen will, fällt die Rolle des "Bösewichts" der Betroffenen zu, des "Guten" dem Beistand. Dabei kann der Beistand menschlich versöhnlich auftreten, darf aber in der Sache keine Kompromisse machen, um das Ergebnis der Verhandlung nicht zu gefährden.

Nachbereitung

Prokolliert besondere Vorkommnisse.

Solidarische Beratung und Begleitung in Deiner Stadt

  • Adressen von Initiativen, die Begleitung vermitteln und organisieren
Berlin
BASTA
Oldenburg
ALSO http://www.also-zentrum.de/seiten/alltag.php
Köln
Die KEAS

Quellen und Weiterführendes

 
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