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"Hartz IV ist offener Strafvollzug" - Götz Werner

Residenzpflicht

Asylsuchende kennen das Problem seit Anfang der 1990er Jahre. Sie dürfen den Kreis, dem sie zugewiesen wurden, ohne Erlaubnis nicht verlassen. Sie sind residenzpflichtig.

Im HARTZ IV Bezug spielt sich das JobCenter Dir gegenüber als Arbeitgeber auf und gewährt für Ortsabwesenheit "Urlaub".

Geregelt ist dies eigentlich im SGB, es wird aber meist in der EGV völlig deplaziert nochmal extra zum Thema.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Wenn Du verreist, ohne das JobCenter davon in Kenntnis zu setzen, kann es Dir auf die Schliche kommen, in dem es

  1. (häufig) Dir zufällig eine Einladung zuschickt und Du dieser nicht Folge leistest, weil der Brief noch in deinem Briefkasten schmort (während Du noch in der Sonne schmorst)
  2. (nicht selten) in Person eines Schnüfflers vor Deiner Wohnung steht. Das geschieht oft unangemeldet, aber noch stehen wir ja nicht unter Hausarrest, es kann also passieren das sie unverrichteter Dinge wieder abziehen müssen.
  3. (auch nicht ausgeschlossen) dich googelt oder Facebook durchschaut.

 
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