Asylsuchende kennen das Problem seit Anfang der 1990er Jahre. Sie dürfen den Kreis, dem sie zugewiesen wurden, ohne Erlaubnis nicht verlassen. Sie sind residenzpflichtig.
Im HARTZ IV Bezug spielt sich das JobCenter Dir gegenüber als Arbeitgeber auf und gewährt für Ortsabwesenheit "Urlaub".
Geregelt ist dies eigentlich im SGB, es wird aber meist in der EGV völlig deplaziert nochmal extra zum Thema.
Erwerbsfähige Leistungsberechtigte
Wenn Du verreist, ohne das JobCenter davon in Kenntnis zu setzen, kann es Dir auf die Schliche kommen, in dem es